Ablehnung wiedereingliederung durch krankenkasse


Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, Schwerbehinderte nach den Vorgaben eines Wiedereingliederungsplans zu beschäftigen. Bei begründeten Zweifeln am Wiedereingliederungsplan darf der Arbeitgeber die Beschäftigung verweigern und muss den daraus entstehenden Schaden nicht ersetzen. Der schwerbehinderte Kläger ist bei der beklagten Stadt als Technischer Angestellter beschäftigt. März war er arbeitsunfähig erkrankt. Am September fand eine betriebsärztliche Untersuchung des Klägers statt. In der Beurteilung der Betriebsärztin vom Oktober wurde eine stufenweise Wiedereingliederung zur vorsichtigen Heranführung an die Arbeitsfähigkeit mit bestimmten Einschränkungen in der Tätigkeit befürwortet. Unter Vorlage des Wiedereingliederungsplans seines behandelnden Arztes vom Oktober beantragte der Kläger bei der beklagten Stadt die stufenweise Wiedereingliederung in das Erwerbsleben im Zeitraum vom November bis zum Januar Der Wiedereingliederungsplan des behandelnden Arztes sah keine Einschränkungen in der Tätigkeit vor. Als absehbaren Zeitpunkt der Wiederherstellung der vollen Arbeitsfähigkeit gab der behandelnde Arzt den Januar an. ablehnung wiedereingliederung durch krankenkasse

Ablehnung der Wiedereingliederung durch Krankenkasse: Rechtslage und Möglichkeiten

Schon deswegen werden viele Betriebe der stufenweisen Wiedereingliederung zustimmen, zumindest wenn sie um diese rechtlichen Zusammenhänge wissen. Oft wird Versicherten die stufenweise Wiedereingliederung nach einiger Zeit der Arbeitsunfähigkeit bei einem Arztbesuch vorgeschlagen. In der Praxis findet stufenweise Wiedereingliederung meist erst nach dem Ende des 6-wöchigen Anspruchs auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall statt. Denn erst dann haben sozialversicherungspflichtig Beschäftigte einen Anspruch auf sog. Lohnersatzleistungen wie z. Verletztengeld oder Krankengeld. Stufenweise Wiedereingliederung ist aber auch bereits innerhalb der ersten 6 Wochen der Arbeitsunfähigkeit möglich. Dann muss währenddessen das Gehalt bzw. Wenn Versicherte aus einer Reha-Einrichtung entlassen werden und arbeitsunfähig sind, muss die Reha-Einrichtung eine Checkliste zur stufenweisen Wiedereingliederung an die Krankenkasse und den Rentenversicherungsträger schicken, in der sie den Nicht- Bedarf und die Nicht- Einleitung der Wiedereingliederung dokumentiert.

Ursachen für Ablehnung der Wiedereingliederung durch Krankenkassen Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, Schwerbehinderte nach den Vorgaben eines Wiedereingliederungsplans zu beschäftigen. Bei begründeten Zweifeln am Wiedereingliederungsplan darf der Arbeitgeber die Beschäftigung verweigern und muss den daraus entstehenden Schaden nicht ersetzen.
Wie reagieren auf Ablehnung der Wiedereingliederung durch Krankenkasse? Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz. Die stufenweise Wiedereingliederung ermöglicht es Ihnen, nach einer Erkrankung zurück ins Berufsleben zu finden und sich langsam wieder an den Arbeitsalltag zu gewöhnen.
Erfolgreiche Fälle: Wiedereingliederung trotz Ablehnung durch KrankenkasseDie stufenweise Wiedereingliederung sog. Hamburger Modell soll arbeitsunfähige Arbeitnehmende insbesondere nach längerer Krankheit schrittweise an die volle Arbeitsbelastung heranführen und so die Rückkehr an den Arbeitsplatz erleichtern.

Ursachen für Ablehnung der Wiedereingliederung durch Krankenkassen

Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz. Die stufenweise Wiedereingliederung ermöglicht es Ihnen, nach einer Erkrankung zurück ins Berufsleben zu finden und sich langsam wieder an den Arbeitsalltag zu gewöhnen. Sie sind erkrankt und konnten daher nicht mehr arbeiten. Nun möchten Sie langsam wieder an Ihre ehemalige Arbeitsstelle zurückkehren. Ihr behandelnder Arzt bescheinigt, dass Sie teilweise wieder belastbar sind und wahrscheinlich am Ende der Wiedereingliederung voll in Ihren Beruf einsteigen können. Das ist unter anderem wichtig, um finanzielle Unterstützung zu erhalten. In der Regel ist der Arbeitgeber verpflichtet, Ihnen die Rückkehr bei einer ärztlichen Empfehlung zu ermöglichen. In vielen Fällen machen Sie zunächst eine stationäre oder ambulante Reha. Hier prüfen die Ärzte der Reha-Einrichtung, ob Sie mit dem Hamburger Modell zurück in die Arbeitswelt finden können. In der Regel beginnen Sie mit wenigen Arbeitsstunden und Verantwortungsbereichen bis Sie am Ende wieder voll in den Beruf einsteigen.

Wie reagieren auf Ablehnung der Wiedereingliederung durch Krankenkasse?

Wichtig ist, dass Sie sich dabei konkret auf den Bescheid und das Aktenzeichen beziehen. Ein Widerspruch gilt nur schriftlich. Schicken Sie ihn am besten per Einschreiben an die Krankenkasse. Ein Widerspruch per Telefon oder E-Mail ist nicht gültig. Ist der Widerspruch bei der Krankenkasse eingelegt, ist es in jedem Fall ratsam, mit Hilfe von Ärzten individuelle medizinische Gründe und Unterlagen zusammenzutragen und den Widerspruch ausführlich zu begründen. Aufgrund dieses Widerspruchs wird ein zweiter Bescheid der Krankenkasse ergehen. Die Krankenkasse hat die Möglichkeit, die Leistung durch einen Abhilfebescheid doch noch zu bewilligen oder aber erneut mit einem Widerspruchsbescheid abzulehen. Wenn der Widerspruch abgelehnt werden sollte, können Sie innerhalb Monatsfrist Klage vor dem Sozialgericht einreichen. Dabei empfiehlt es sich oftmals, einen Fachanwalt für Sozialrecht einzubeziehen. Wenn über Ihren Widerspruch nicht innerhalb von drei Monaten entschieden und kein Widerspruchsbescheid erlassen wird, können Sie ebenfalls eine Klage einreichen eine so genannte Untätigkeitsklage.