79a betrvg einführung
Seit Inkrafttreten der DSGVO im Jahr wurden zum Thema Datenschutz beim Betriebsrat viele neue Problemfelder aufgeworfen. Zuletzt sorgte ein Versuch des Gesetzgebers, eine altumstrittene Frage endgültig zu klären, für eine weitere Diskussion. Auf der einen Seite überwacht der Betriebsrat die Datenverarbeitung durch den Arbeitgeber. Letztgenannter muss sich dabei nämlich an die geltenden Vorschriften halten, die zugunsten der Arbeitnehmer gelten. Das können neben dem normierten Datenschutzrecht auch individuell abgeschlossene Betriebsvereinbarungen sein. Auf der anderen Seite kommt der Betriebsrat bei der Ausübung seiner Tätigkeiten auch selbst mit Beschäftigtendaten in Berührung. In seinem eigenen Tätigkeits- und Verantwortungsbereich hat er daher selbst für einen datenschutzkonformen Umgang mit Beschäftigtendaten zu sorgen. Beleuchten wir die Tätigkeiten des Betriebsrates etwas genauer, die beim Thema Datenschutz eine zentrale Rolle spielen. Sie ist zentrale Aufgabe des Betriebsrates und verlangt, dass die Einhaltung der zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Vorschriften im Betrieb überwacht werden.
79a BetrVG Einführung: Grundlagen und Rechte
Weder steht ihnen hier ein Kontrollrecht zu, noch können Arbeitgeber dem Betriebsrat im Rahmen der Ausübung der Beteiligungsrechte Vorgaben bei der Verarbeitung personenbezogener Daten machen. Können Unterstützungspflichten des Betriebsrats eine Lösung sein? Dieses evidente Ungleichgewicht zwischen Haftung und mangelnder Kontroll- und Entscheidungsgewalt versucht der Gesetzgeber mit sehr vage formulierten Unterstützungspflichten des Betriebsrats aufzufangen:. Inhalt und Umfang dieser Unterstützungspflichten sind allerdings im Gesetz nicht näher bestimmt. Dies bedeutet, dass die Praxis die Norm mit Leben zu füllen hat. Bereits jetzt ist jedoch festzuhalten, dass die gesetzlich normierte Unterstützungspflicht weitgehender ist als die Pflicht zur vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen den Betriebsparteien. Der Betriebsrat hat den Arbeitgeber in die Lage zu versetzen, den datenschutzrechtlichen Pflichten nachkommen zu können. Besonders praxisrelevant sind die Unterstützungspflichten bei der Erfüllung von datenschutzrechtlichen Betroffenenrechten wie bspw.
Praxisratgeber: Die 79a BetrVG im Detail | Klarheit wird durch diese Antwort jedoch nicht geschaffen. Daher stellt sich — auch mit Blick auf die vermehrte Geltendmachung von datenschutzrechtlichen Auskunftsansprüchen in Trennungsprozessen — bei der Erfüllung von Betroffenenrechten die Frage nach dem Umfang und Inhalt der Unterstützungspflichten des Betriebsrats. |
Einführung in das 79a BetrVG: Rechte der Beschäftigten | Bereits die DSGVO hatte ab hier für weitere Unsicherheit zu einem Thema gesorgtdas trotz seiner betrieblichen Relevanz weder vom Gesetzgeber noch von der Rechtsprechung oder den Datenschutzbehörden verlässlich behandelt worden ist. Mit zwei Beiträgen — hier lesen Sie Teil 1 — will der Autor auf die datenschutzrechtlichen Rechte und Pflichten des Betriebsrats eingehen und zugleich auf die Kontrollmöglichkeiten des Arbeitgebers sowie auf mögliche Regelungen zum Thema in der Praxis, etwa durch Betriebsvereinbarungen. |
Die 79a BetrVG verstehen: Ein Leitfaden für Arbeitgeber und Arbeitnehmer | Seit Inkrafttreten der DSGVO im Jahr wurden zum Thema Datenschutz beim Betriebsrat viele neue Problemfelder aufgeworfen. Zuletzt sorgte ein Versuch des Gesetzgebers, eine altumstrittene Frage endgültig zu klären, für eine weitere Diskussion. |
Praxisratgeber: Die 79a BetrVG im Detail
Bereits aus der Perspektive des Arbeitsrechts bringt die Betriebsratsarbeit diverse rechtliche Fragen und Fallstricke mit sich. Mit dem Betriebsverfassungsgesetz gibt es sogar ein eigenes Gesetz, das die Zusammenarbeit des Arbeitgebers und der institutionalisierten Interessenvertretung der Arbeitnehmenden regelt. Der nachfolgende Beitrag liefert Ihnen einen Überblick über die wesentlichen datenschutzrechtlichen Fragen bei der Betriebsratsarbeit. Nach Art. Ob der Betriebsrat neben dem Arbeitgeber als eine solche Stelle anzusehen ist, ist in der Fachwelt seit längerer Zeit umstritten. Im letzten Jahr hat der Gesetzgeber diese Frage mit der Einführung eines neuen Paragrafen im Betriebsverfassungsgesetz beantwortet. Der Betriebsrat ist somit nur Teil der verantwortlichen Stelle und kein eigener Verantwortlicher im Sinne des Art. Es ist daher davon auszugehen, dass in dieser Sache noch nicht das letzte Wort gesprochen ist. Da die europäische DSGVO und das deutsche BDSG personenbezogene Arbeitnehmer:innendaten schützen und damit ebenfalls als arbeitnehmerschützende Gesetze anzusehen sind, hat der Betriebsrat auch über die Einhaltung von datenschutzrechtlichen Vorschriften im Unternehmen zu wachen.
Einführung in das 79a BetrVG: Rechte der Beschäftigten
Nach S. Was bedeutet das nun für den Arbeitgeber? Wo steht der Betriebsrat in der Datenschutz-Governance des Unternehmens? Wie bindet der Arbeitgeber den Betriebsrat verpflichtend in die Compliance mit seinen datenschutzrechtlichen Pflichten aus DSGVO und BDSG ein? Wie kontrolliert er das? Welche Rolle hat der Datenschutzbeauftragte in diesem Verhältnis? Dieser erste Beitrag unternimmt eine klare rechtliche Positionsbestimmung trotzt vieler Streitstände zu diesem Thema und gibt eine praktische Handreichung für die Betriebsparteien im Sinne einer Vereinbarungslösung. So einfach ist es rechtlich aber nicht. EuGH, Urt. Eine datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit nach Art. Zunächst ist deshalb danach zu schauen, welche Datenverarbeitung durch den Betriebsrat überhaupt vorgenommen wird. Dieser liegt vor, wenn Betriebsratsmitglieder Daten pflichtwidrig ohne Aufgabenbezug und nicht von einem Beschluss getragen für eigene Zwecke verarbeiten, beispielsweise beim Erstellen einer Mitarbeiterdatenbank zur Kundenakquise für eine Nebentätigkeit eines Betriebsratsmitglieds.