Ab wann braucht man keinen mundschutz mehr
Gute Nachricht für den Herbsturlaub Es besteht keine Maskenpflicht mehr im Flugzeug. Was Flugreisende in Deutschland beachten müssen. Keine Maskenpflicht im Flugzeug. Mit Corona-Infektion fliegen — ist das erlaubt? Check-in: Ausreichend Zeit einplanen. Die Antwort auf diese Frage hängt mit den gesetzlichen Bestimmungen des Ziellandes zusammen. April ausgelaufen sind. Es gibt somit keine verpflichtenden, staatlich angeordneten Corona-Regeln mehr. Allerdings besteht weiterhin das Prinzip der Eigenverantwortung : Positiv getesteten Personen wird empfohlen, sich freiwillig in Selbstisolation zu begeben, unnötige Kontakte zu anderen Personen zu vermeiden und auf den Besuch öffentlicher Veranstaltungen sowie der Gastronomie zu verzichten. Auch sollten die bekannten Hygieneempfehlungen eingehalten werden und bei Kontakt zu anderen Personen — insbesondere in Innenräumen und bei Nicht-Einhaltung von Mindestabständen — mindestens eine medizinische Gesichtsmaske, bevorzugt jedoch eine FFP2-Maske, getragen werden.
Ab wann braucht man keinen Mundschutz mehr?
Beim ÖPNV waren dafür ländereigene Beschlüsse ausschlaggebend. In Bayern muss man schon seit Dezember keine Maske mehr im Nahverkehr tragen. Die Maskenregelungen bei der Bahn waren dagegen Bundessache: Hier endete die Maskenpflicht am 2. Februar In Flugzeugen sind Masken schon seit dem Herbst keine Pflicht mehr. Der Wegfall der Maskenpflicht bedeutet jedoch nicht, dass es überflüssig oder sinnlos ist, eine Maske zu tragen. Sie reduziert bei Infizierten weiterhin deutlich die Zahl der ausgeschiedenen Viren. Eine Maske empfiehlt sich also bei engem Kontakt mit Menschen, die ein hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer SARS-CoVInfektion haben. Das sind beispielsweise Krebs- oder Rheuma-Patienten, die ein geschwächtes oder heruntergeregeltes Immunsystem haben. Für sie ist Covid weiterhin eine schwerwiegende Gefahr. Dieser schützt nicht nur vor einem schweren Krankheitsverlauf, sondern sorgt auch dafür, dass sich das Virus nicht mehr so rasch ausbreiten kann, obwohl es im Laufe der Zeit infektiöser geworden ist.
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Mundschutzpflicht aufgehoben: Was nun?
Die Landesregierung wird zum 1. Februar die Maskenpflicht im ÖPNV sowie die Isolierungspflichten für Corona-Infizierte auslaufen lassen. Die meisten anderen Bundesländer verfahren ähnlich. Hierdurch wird eine sehr weitgehende Rückkehr zur Normalität ermöglicht. Neben der Maskenpflicht im ÖPNV werden auch die Testregelungen für Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung nicht verlängert. Gleiches gilt für Gemeinschaftsunterkünfte und Justizvollzugsanstalten. Die Test- und Quarantäneverordnung läuft zum Januar gänzlich aus. Somit endet die Pflicht, sich im Falle einer Corona-Infektion fünf Tage in häusliche Isolierung zu begeben. Alle Isolierungen aufgrund der auslaufenden Verordnung enden automatisch mit Ablauf des Januar Ab dem 1. Februar gilt damit umso mehr der Grundsatz der Eigenverantwortung und Rücksichtnahme auf andere, insbesondere vulnerable Personen. Wer krank ist, bleibt zu Hause. Das ist jetzt besonders wichtig, und ich bitte alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dies auch so in ihren Betrieben zum Schutz der Belegschaft zu kommunizieren.
Wann ist der Mundschutz nicht mehr nötig?
Die Bundesregierung kann sie aber bei steigenden Infektionszahlen per Verordnung wieder einführen. FFP2-Masken bestehen aus mehreren Lagen dichter Filtermaterialien und halten so besonders viele Aerosole, also kleinste Tröpfchen in der Atemluft zurück. Dadurch bieten sie bei richtigem Gebrauch einen effektiven Schutz vor einer Corona-Infektion. Einer Studie des Göttinger Max-Planck-Instituts zufolge beträgt das Infektionsrisiko im Innenraum auf kurze Distanz mit einer korrekt getragenen FFP2-Maske auch nach 20 Minuten nur 0,1 Prozent. Sitzt die Maske schlecht, liegt das Infektionsrisiko bei etwa 4 Prozent. Zum Vergleich: OP-Masken mit guter Passform senken das Risiko auf maximal 10 Prozent. Die EU-Gesundheitsbehörde ECDC bezweifelt den Mehrwert von FFP2-Masken bei der Verwendung in der Öffentlichkeit im Vergleich zu medizinischen Masken. Die in Stockholm ansässige Behörde weist auf die Kosten und mögliche Nachteile, wie die Verträglichkeit, hin. So empfiehlt die ECDC das Tragen einer FFP2-Maske in erster Linie Menschen, die zu den vulnerablen Personengruppen zählen und ein hohes Risiko für einen schweren CovidVerlauf haben.